Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

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Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text-/Bild- und Videobeiträge. Geliefertes Material bleibt stets Eigentum der eidermedia medienbuero henze gbr (künftig: eidermedia). Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die bei Auftragserteilung bzw. Annahme des Materials vereinbarte(n) Nutzungsforme(n) überlassen. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Sofern nicht anders vereinbart, finden die in den „Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen“ festgelegten Sätze Anwendung als Untergrenze. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Die Rubrik "Hinweis" gilt ergänzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Honorare sind spätestens bis zum 15. des auf den Erscheinungsmonat folgenden Monats zur Zahlung fällig. Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.
Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von eidermedia erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von eidermedia nicht erfolgen. Zudem darf das Material ohne vorherige, schriftliche Zustimmung nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet werden. Das Material darf weder entstellt, noch sonst wie beeinträchtigt werden. Das Material darf nur redaktionell und im ursächlich vereinbarten Zusammenhang verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Ein Urhebervermerk wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt. Jegliche Urheber-, Schutz- und Nutzungsrechte komplexer und von eidermedia entwickelter Medien- bzw. Serienprojekte verbleiben stets bei eidermedia, es sei denn, diese Rechte oder Teile davon werden schriftlich an einen Dritten übertragen. Die Nutzung solchen Materials, unabhängig ob Bild, Grafik, Text, Video oder Audio kann ansonsten nur im Rahmen dieser AGB erfolgen.
Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Auch für Folgeaufträge gelten stets die AGB der eidermedia. Der Besteller ist verpflichtet, der eidermedia unaufgefordert ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern. Ersatzweise kann auch ein pdf zur Verfügung gestellt.
Soweit Exklusivnutzung vereinbart worden ist, gilt diese stets nur für die entsprechende Ausgabe der Publikation und erlischt mit Erscheinen der Folgeausgabe unabhängig davon, ob es sich um eine Tageszeitung oder eine Zeitschrift handelt. Der Urheber ist grundsätzlich und unabhängig von vereinbarten Exklusivrechten von dem Moment des Erscheinens der Folgeausgabe an frei in der Vergabe weiterer Nutzungsrechte an Dritte, auch zur sofortigen Ausübung, nach seinem Ermessen. Wird eine Exklusivnutzung vereinbart und bezahlt, aber dennoch nicht ausgeübt, erlöschen diese Nutzungsrechte ein Jahr nach Rechnungsdatum. Der Urheber ist dann frei in der neuerlichen Vergabe der Nutzungsrechte nach seinem Ermessen.
Haftung, Kosten
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe von Material wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars fällig. Eidermedia haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von eidermedia angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in/an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten von eidermedia.
Besondere Regelungen für Bildmaterial
Beabsichtigt der Auftraggeber eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte redaktionelle Nutzung von Bildmaterial, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller diese Zustimmung nicht ein, hat er die eidermedia von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber hat eidermedia von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
Hinweis
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung bei Bildbeiträgen die jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) bzw. die „Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen“ anzuwenden.
Erfüllungsort
für die Lieferung ist der Sitz des Auftraggebers, für die Rücklieferung der Sitz von eidermedia. Gerichtsstand ist der Sitz der eidermedia